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P.S.R. Personal + Service – Wertschöpfung und Toleranz

P.S.R. Personal + Service – Wertschöpfung und Toleranz

Unsere Arbeitnehmer genießen alle Vorzüge

Die Wertschöpfung der P.S.R. Personal + Service GmbH erzielen wir durch die passgenaue Überlassung und Vermittlung von Arbeitskräften. Unsere Kompetenz und unsere Erfahrungen tragen dazu bei, auch nicht geäußerte Anforderungen zu erkennen und zu erfüllen. Wir verhalten uns gesetzestreu und fair.

Unsere Arbeitnehmer genießen den vollen Schutz des deutschen Arbeitsrechts wie zum Beispiel Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub und Kündigungsschutz.

Wir als Arbeitgeber bekennen uns zu unseren Arbeitgeberpflichten gegenüber unseren Mitarbeitern. Wir setzen die Bestimmungen des Tarifvertrages um, wir kennen und tragen alle damit verbundenen Pflichten, Verantwortungen und Risiken.

Von unseren Mitarbeitern erwarten wir, dass sie die Gesetze und Vorschriften in gleicher Weise einhalten und respektieren. Entsprechendes gilt für die in unserem Unternehmen geltenden internen Richtlinien und Anweisungen.

Neue Mitarbeiter werden über alle geltenden Gesetze und Richtlinien zu Beginn Ihrer Tätigkeit informiert und, sofern notwendig, nachweislich belehrt. Dies gilt auch für Änderungen oder Einführung neuer Gesetze oder interner Regelungen. Alle geltenden Gesetze und Richtlinien sind zudem an einem ausgewiesenen Ort im Büro einsehbar.

Darüber hinaus wird von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie sich in ihrem Arbeitsumfeld, mit Kollegen, Kunden, Lieferanten und staatlichen Behörden redlich, fair und professionell verhalten.

Wir verpflichten uns, die Gesetze und Bestimmungen der jeweiligen Einsatzorte/-länder einzuhaltenMitarbeiter die im Ausland tätig werden, sind aufgefordert die kulturellen Besonderheiten des jeweiligen Landes zu beachten und zu respektieren.

Wir respektieren und schützen Ihre persönlichen Daten. Die Datenschutzbeauftrage unseres Hause ist Frau Stefanie Hafke. Bei auf Problemen und Fragen kontakieren Sie bitte Frau Hafke.

Wir tolerieren keine Form der Diskriminierung.

Wir legen großen Wert auf ein angenehmes Arbeitsklima welches Vielfalt zulässt und die Unterschiede zwischen den Mitarbeitern schätzt und respektiert.

Hierzu zählt auch die Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen gegenüber Beschäftigten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Benachteiligungen, Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz aus Gründen
• der ethnischen Herkunft
• des Geschlechts
• der Religion oder Weltanschauung
• einer Behinderung
• des Alters
• der sexuellen Identität
werden in unserer Firma nicht geduldet.

Unsere Mitarbeiter sind aufgefordert, bei Feststellen mittelbarer und unmittelbarer Benachteiligungen, Belästigungen und auch sexuellen Belästigungen in unserem Unternehmen oder an den Arbeitsplätzen in den Entleihfirmen diese unverzüglich der zuständigen Beschwerdestelle zu melden. Die Vertrauensperson und erster Ansprechpartner ist Frau Schulz.

Sollten Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot auftreten, werden seitens des Unternehmens geeignete arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Diese können bis zur fristlosen Kündigung führen.

Wir schützen die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter

Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen hat für uns höchste Priorität.

Wir nehmen vor dem Einsatz eines Zeitarbeitnehmers eine gründliche und gewissenhafte Beurteilung der möglichen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz vor. Wir treffen Vorkehrungen zum Schutz unserer Mitarbeiter und klären sie über mögliche mit dem Einsatz verbundene Gesundheits- und Sicherheitsrisiken auf.

Wir erfüllen unsere gesundheitliche Fürsorgepflicht und veranlassen regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung bzw. Vorbeugung von arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten.

Um der Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und unseren Kunden für eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung gerecht zu werden, ist die Einnahme von Alkohol und Drogen vor und während der Arbeitszeit sowohl im eigenen Unternehmen wie auch in den Entleihfirmen verboten.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, uns im Bemühen zur Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen nach besten Kräften zu unterstützen. Sie sind aufgefordert, die regelmäßigen Arbeitsschutzbelehrungen mindestens einmal pro Jahr wahrzunehmen.

Sie sind verpflichtet alle maßgeblichen Vorschriften und Sicherheitsanweisungen in den Einsatzbetrieben zu beachten und die jeweils vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung tragen.

Sicherheitsdefizite vor Ort beim Kunden sind uns, um eingreifen zu können, sofort mitzuteilen.